Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts müssen die Überwachungsbehörden die Ergebnisse ihrer Kontrollen öffentlich machen und Übeltäter beim Namen nennen.
Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts müssen die Überwachungsbehörden die Ergebnisse ihrer Kontrollen öffentlich machen und Übeltäter beim Namen nennen.
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