Die Verbraucherkommission des Landes Baden-Württemberg fordert, dass künftig bei Photovoltaik-Anlagen die Stromzähler rückwärtslaufen dürfen. Denn Solarstrom ist ein wichtiger Baustein der Energiewende. Durch diese einfache Maßnahme könnten Photovoltaikanlagen wesentlich rentabler für die Besitzer werden. In Zeiten überschüssiger Stromproduktion müsste der Stromzähler einfach rückwärtslaufen.
Neu gebaute Photovoltaik-Anlagen bestehen heute in der Regel aus den Modulen (plus Wechselrichter) und einem Stromspeicher. Für ein typisches Einfamilienhaus sollte dieser eine Kapazität zwischen fünf und 15 kWh haben. Kleine Speicher mit nur fünf bis sieben kWh Speicherkapazität kosten etwa 4.000 bis 6.000 Euro. Ein etwas größerer Speicher mit einer Kapazität von acht bis zehn kWh ist für 6.000 bis 8.000Euro erhältlich. Große Speicher mit ca. 15 kWh kosten bis zu 11.000 Euro. Die Speicher werden benötigt, weil sich die Anlagen bei einer Einspeisevergütung von derzeit gerade einmal 7,1 bis 13 Cent pro kWh nur bei einem möglichst hohen Eigenverbrauch lohnen. Den erreicht man, wenn bei Sonnenschein überschüssiger Sonnenstrom in den Speicher geladen wird, der bei zu geringer Produktion entnommen werden kann. Wesentlich rentabler wären die Anlagen, wenn man auf den Speicher verzichten könnte, was im Übrigen auch wegen des entfallenden Lithiumbedarfs für die Batterien ökologisch sinnvoll wäre.
Das wäre möglich, wenn auch in Deutschland erlaubt wäre, was in anderen Ländern wie den Niederlanden längst üblich ist. In Zeiten überschüssiger Stromproduktion müsste der Stromzähler einfach rückwärtslaufen. Derzeit begehen Anlagenbesitzer allerdings nach § 268 StGB noch eine Straftat, die mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren bestraft werden kann. Das von Bundestag und Bundesrat inzwischen verabschiedete Solarpaket 1 beinhaltet, dass Besitzer von kleinen Balkonanlagen ihre Stromzähler zeitweise rückwärtslaufen lassen dürfen. Die Regelung müsste lediglich dauerhaft ausgeweitet werden auf private Anlagen bis 30 Kilowatt-Peak (kWp), die heute steuerlich durch den Erlass der Mehrwertsteuer gefördert werden. Eine Mindestgröße der Anlagen müsste nicht definiert werden, da das System ohnehin erst ab ca. 10 kWp für Hausbesitzer ökonomisch Sinn ergibt.
Förderlich könnten rückwärts laufende Zähler auch für die Wärmewende sein. Denn fast ein Fünftel aller CO2-Emissionen in Deutschland entstehen durch das Heizen und Kühlen von Gebäuden sowie durch die Warmwasserbereitung. 2021 waren das dem Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft BDEW zufolge mehr als 150 Millionen Tonnen. Wenn Deutschland bis 2045 klimaneutral sein soll, müssen die Emissionen bis dahin auf null sinken. den gesamten Bericht lesen Sie hier: Stromzähler rückwärtslaufen lassen