Die beiden Wortbestandteile „Öko“ und „Test“ standen für eine ökologische Ausrichtung und verlässliche Verbraucherberatung auf der Grundlage von fundierten Tests. Aktuell sehen wir eher eine Menge Konzeptionslosigkeit.
So schreibt Öko-Test zu PEG/PEG-Derivaten im Test Fußpflege: „Von den Verbindungen können etliche die Haut durchlässiger für Fremdstoffe machen. (…) Der Einsatz von führt bei der Ahava-Creme und drei weiteren Produkten zu Notenabzug.“ Noch leichter durchlässig für Fremd- und Schadstoffe sind die Schleimhäute im Mund. Trotzdem sind die PEG/PEG-Derivate in der Odol- Med 3 Juniorzahn und der Sensodyne Proschmelz Junior Zahnpasta dem Blatt nicht einmal eine Erwähnung wert, geschweige denn eine Abwertung der beiden Produkte.
Schwierigkeiten mit der Nachvollziehbarkeit haben wir mit der Abwertung des künstlichen Moschusduftstoffes Galaxolid um drei Noten. Denn nur ein Heft zuvor im Juli wurde der Stoff im Test Deosprays ohne Aluminium nur um zwei Noten abgewertet. Neue wissenschaftliche Erkenntnisse können nicht der Grund für die Neubewertung sein. Denn in beiden Heften heißt es wortgleich. „Aktuell schlägt die Europäische Chemikalienagentur ECHA vor, Hexamethylindanopyran (Galaxolid/HHCB) als CMR-Stoffe der Kategorie 1B einzustufen, weil sie vermutlich reproduktionstoxisch beim Menschen sind. Für Galaxolid soll der Gefahrenhinweis `Kann das Kind im Mutterleib schädigen´ nach der CLP-Verordnung verpflichtend werden. Eine Entscheidung über die Aufnahme der neuen Einstufungen in die CLP-Verordnung wird nicht vor 2027 erwartet.“
Völlig ratlos macht uns die Bewertung der Verpackungen. Im Test Mineralwasser im vergangenen Heft akzeptierte man Plastik-Flaschen, die nur zu 65 Prozent aus Rezyklat bestehen, obwohl einige Hersteller im Test zeigen, dass 100 Prozent möglich sind. Im aktuellen Test Apfelessig gibt man sich sogar mit nur 50 Prozent zufrieden, obwohl 100 möglich wären. In beiden Fällen beruft Öko-Test sich auf gesetzliche Vorgaben. Allerdings fordert das Blatt von den Herstellern regelmäßig mehr als der Gesetzgeber. Das dürfen und sollen Testveranstalter entsprechenden Gerichtsurteilen zufolge sogar. Unseren gesamten Bericht lesen Sie hier: https://www.testwatch.de/testwatch/859-oeko-test-august-2026
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