Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts müssen die Überwachungsbehörden die Ergebnisse ihrer Kontrollen öffentlich machen und Übeltäter beim Namen nennen.
Video: Lebensmittelüberwachung
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Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts müssen die Überwachungsbehörden die Ergebnisse ihrer Kontrollen öffentlich machen und Übeltäter beim Namen nennen.
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