Von den 158 Produkten in der März-Ausgabe sind 101 „(sehr) gut“, gerade einmal sechs „mangelhaft“ bzw. „ungenügend“, der Rest ist „befriedigend“ oder „ausreichend“. Das ist aber nicht das Ergebnis von durchdachten Tests auf der Grundlage eines durchgängigen Konzepts, sondern bestenfalls von Zufällen abhängig.

Einleitung

Auf den ersten Blick sieht alles seriös und solide aus. Zu jedem Test gibt es ein „So haben wir getestet“. Im Test Porridge beispielsweise heißt es: „Wir haben 19-mal Porridge mit Geschmacksnote Beeren oder Früchte eingekauft, 14 davon tragen ein Bio-Siegel. Die Mischung aus Haferflocken oder -kleie, getrockneten Früchten und anderen Zusätzen haben wir bei Discountern, in Super-, Bio- und Drogeriemärkten, Bio-Läden sowie in Onlineshops gekauft. Für 500 Gramm Porridge bezahlten wir zwischen 2,65 und 8,69 Euro. Produkte mit Milchbestandteilen ließen wir im Regal stehen. Labore untersuchten in unserem Auftrag alle Porridges auf Mineralölbestandteile, Schimmelpilzgifte wie Ochratoxin A, DON, T-2 -/HT-2- und Aflatoxine sowie Pestizide inklusive Wachstumsregulatoren, Glufosinat, Glyphosat und dessen Abbauprodukt Aminomethylphosphonsäure (AMPA). Wir ließen auf die Schwermetalle Blei und Cadmium analysieren und – falls Reis(-mehl) deklariert war – auch auf Arsen; diese Ergebnisse waren ebenso unauffällig wie die Analyse auf chlorierte Verbindungen in der Verpackung. Die deklarierten Zuckergehalte konnten innerhalb der zulässigen Schwankungen bestätigt werden. War `natürliches Erdbeeraroma´ oder `Bourbonvanille(-pulver)´ Bestandteil der Zutatenliste, konnte eine Analyse des Aromaspektrums dieses verifizieren. Die Porridges der Marken Bauck und Hammermühle waren wie ausgelobt `glutenfrei´. Per Deklaration erfassten wir die Gehalte an Zucker und Ballaststoffen - waren letztere nicht angegeben, erfragten wir diese beim Hersteller. Ebenso prüften wir anhand der Deklaration, ob die Nährwertangaben für das unzubereitete Produkt angegeben sind. Alle Nutri-Scores waren korrekt berechnet. Schließlich überprüften wir die Verpackungen genauer: Werben die Anbieter mit Klima- oder Umweltauslobungen? Sind gesundheitsbezogene Auslobungen wie `Proteinquelle´ oder `reich an Ballaststoffen´ von den Nährwerten des Produkts gedeckt? Sind Health-Claims korrekt verwendet und mit den vorgeschriebenen Zusatzinformationen versehen? Bilden die Anbieter auf der Verpackung außerhalb des Serviervorschlags nur Früchte ab, die in der Zutatenliste enthalten sind? Ist ein Porridge in einem Kunststoffbeutel und zusätzlich in einem Umkarton aus Pappe verpackt, werten wir das unter den Weiteren Mängeln ab.“ 

Dazu haben alle Tests eine Legende. Sie erklärt, was und wie etwas bewertet wird und macht das Testergebnis für unbeteiligte Dritte nachvollziehbar. Dazu hatte sich Öko-Test durch die Unterzeichnung der „Regeln der guten fachlichen Praxis des Testens“ verpflichtet. Auch die Stiftung Warentest hat die Regeln mitentwickelt und unterzeichnet, hält sich aber nicht daran. Doch das ist eine andere Geschichte. Zu den Testergebnissen in den gleichnamigen Reitern haben wir Ihnen dieses Mal auch alle Legenden dokumentiert. So können Sie selbst die Bewertungen nachrechnen.

Unsere Einschätzung

Unsere Einschätzung: Dass vieles bestenfalls vom Zufall abhängig ist, lässt sich gut am Thema Vegan zeigen. So erfahren die Leser, welche Peelings, Haargele und Vollwaschmittel vegan sind, nicht aber, welche Glasreiniger, dem zweiten Test von Reinigungsmittel in diesem Heft. Im Test Salzstangen finden sich Angaben zu vegan in der Tabelle, im zweiten Lebensmittel-Test Porridge aber nicht. Zwar hat Öko-Test „Produkte mit Milchbestandteilen im Regal stehen lassen“. Trotzdem sind sie nicht zwingend vegan. So weist Alnatura für seinen Hafer Porridge rote Beeren darauf hin: „Kann Spuren von Soja, Milch, Mandel, Nüssen und Sesam enthalten.“ Auch andere Produkte im Test sind nicht als vegan ausgelobt.
 
Dazu kommt: Die Clarkys von Netto und die Jeden Tag von der Zentralen Handelsgesellschaft sind laut Tabelle vegan, können den Internetseiten der Hersteller zufolge Spuren von Milch enthalten. Auf den Verpackungen ist davon keine Rede. Allerdings werden nur die Jeden Tag Salzstangen als vegan ausgelobt, nicht aber die Clarkys.
Zwar fließt vegan oder nicht in die Bewertung nicht ein. Aber ähnliche Fragwürdigkeiten gibt es auch bei bewertungsrelevanten Parametern. So hat man im Test Haargele erhoben, ob sie PEG/PEG-Derivate enthalten, nicht aber im Test Peeling. PEG/PEG-Derivate können die Haut durchlässiger für Schadstoffe machen, was bei Peelings offensichtlich relevanter ist als bei Haargelen. Wahrscheinlich aber hat man übersehen, dass das Douglas Blossom Monoi Love Duschpeeling ein PEG/PEG-Derivat enthält und sie daher nicht problematisiert. 
 
Im Test Peelings interessiert man sich, anders bei Haargelen, für bedenkliche Lichtschutzfilter. Die werden aber auch auf Chlorphenesin und Parabene untersucht – allerdings nur, wenn diese Stoffe deklariert waren. Ebenso wie auf die Mineralölbestandteile MOSH/MOAH, wenn Paraffine in den Inhaltsstofflisten der Produkte aufgeführt waren. Viele andere Stoffe wie Chlorhexidindigluconat, BHT oder Isothiazolinone, die man in anderen Kosmetik-Tests problematisiert hat, werden überhaupt nicht erwähnt. Dabei sind sie immer noch problematisch und können wie alle in der Grafik aufgeführten Stoffe in allen Kosmetika zu finden sein. 
Gemüsepizzen werden abgewertet, wenn sie mehr als 1,25 g Salz pro 100 Gramm enthalten. Das hat die absurde Folge: Die 530 Gramm schwere Followfood Bio Pizza Big Mediterrana enthält 1,1 g Salz 100 g. Das ist für Öko-Test okay. Wer sie isst, nimmt 5,8 Gramm Salz auf und damit mehr, als die Weltgesundheitsorganisation WHO für alle Lebensmittel am Tag empfiehlt. Mit der nur 314 g schweren Edeka Bio Holzofenpizza Vegetale sind es nur 4,6 Gramm Salz. Aber sie wird abgewertet, weil sie pro 100 Gramm 1,5 g Salz enthält. 
 
Zu Salzstangen schreibt Öko-Test: „Dass Salzstangen salzig sind, steckt schon im Namen. Das erwartet man beim Kauf auch, daher werten wir den Salzgehalt entsprechend nicht ab." Einmal abgesehen davon, dass die Gehalte mit 0,75 bis 2,0 Gramm pro Portion erheblich schwanken und somit unterschiedlich bewertet werden könnten: Das Salz ist vor allem nicht weniger problematisch als zum Beispiel in veganem Käse, der schon mit 0,42 Gramm pro Portion abgewertet wird. Das ist bis zu fünfmal weniger, als Öko-Test in Salzstangen toleriert. Eine Gemüsepizza darf ungestraft sogar über zehnmal mehr Salz enthalten. Mit der Argumentation, die Käufer wüssten und erwarten das, dürfte man auch Cola und zuckerhaltige Limos nicht abwerten, denn die Käufer wissen um den Zucker und wollen Süßes. Unser Fazit: "Sehr gute" Salzstangen dürfte es nicht geben. "Sehr gut" sind sie nur für die Label- und Anzeigenkunden, nicht aber für die Leserinnen und Leser. 
Absurd: Mit einer "sehr guten" Anfangsmilch nimmt ein Säugling zehnmal mehr Mineralölbestandteile auf als ein Erwachsener mit "mangelhaftem" Kurkuma. Im Test Pfeffer hat man zwar den Wert für "mangelhaft" nicht definiert. Der Systematik zufolge müssten es aber mehr als acht Milligramm pro Kilogramm Pfeffer sein. Die führen zu einer Aufnahmemenge von 0,0024 Milligramm pro Tag. Das sind gerade einmal zwei Prozent von "sehr guter" Anfangsmilch. Im aktuellen Test Porridge ist ein Produkt über 0,2 mg "mangelhaft". Eine Angangsmilch wäre bei dieser Menge noch "gut". 
Dabei weiß Öko-Test, dass es unseriös ist, die Mineralölbestandteile nicht in Abhängigkeit von der Verzehrsmenge zu bewerten. Das zeigt die Bewertung der T-2 -/HT-2-Aflatoxine in diesem Test. Zu denen heißt es in der Legende: „Unter dem Testergebnis Inhaltsstoffe führen zur Abwertung um jeweils zwei Noten: (..) d) ein gemessener Summengehalt von T-2-/HT-2-Toxinen, der zu einer Ausschöpfung von mehr als 50 bis 100 Prozent des von der EFSA 2017 festgelegten TDI von 0,02 μg/kg Körpergewicht und Tag führt (in Tabelle: `T-2-/HT-2-Toxin erhöht´). Für die Berechnung sind wir von einer 50-Gramm-Portion unzubereitetem Porridge und einem Körpergewicht von 60 Kilogramm ausgegangen.“ Nicht zuletzt führt ein einziges Pestizid dazu, dass man wegen des bekannten Namens schlagzeilenträchtig melden kann: „Ausgerechnet das Seitenbacher Frucht Porridge fällt mit `ungenügend´ durch.“ Denn das in dem Produkt nachgewiesene Imidacloprid wird gleich dreimal abgewertet. Als eines von zehn Pestiziden trägt es zur Abwertung um zwei Noten bei. Da vier davon, unter anderem Imidacloprid, von Öko-Test als „besonders bedenkliche Pestizide“ eingestuft werden, kommt zu einer weiteren Abwertung um zwei Noten. Damit wäre Seitenbacher „mangelhaft“. Weil das Pestizid in der EU nicht mehr zugelassen ist, erfolgt die Herabstufung auf „ungenügend“, obwohl das Porridge legal verkauft werden darf.
Ketchup, Frucht- und Wassereis und Energydrinks werden abgewertet, wenn man mit einer Portion mehr als 50 Prozent der von der Weltgesundheitsorganisation WHO empfohlene Zuckermenge pro Tag aufnimmt. Warum auch immer: Lebkuchen wertet Öko-Test nicht ab, obwohl schon einer zu einer Aufnahmemenge von 59 bis 129 Prozent führt. Neben der Verzehrsmenge spielt beim Zucker auch das Alter eine Rolle. So geht man nicht nur im aktuellen Test Kindermilchprodukte von einem drei Jahre alten Kind aus, das der WHO zufolge nicht mehr als 15 Gramm Zucker am Tag essen soll. Daher werden Produkte abgewertet, die mehr als die Hälfte davon (7,5 g) enthalten. In Energydrinks darf es doppelt so viel sein, da sie bekanntlich nicht von Dreijährigen, sondern von Jugendlichen und Erwachsenen getrunken werden.
 
Bleibt noch die Frage der Unternehmensverantwortung. Sie spielt zwar im aktuellen Heft in keinem Test eine Rolle. Aber auch hier gibt es jede Menge Unstimmigkeiten, die nicht auf ein durchgängiges Testkonzept schließen lassen. Mal wird sie bewertet, mal nicht, auch wenn die Rohstoffe zum Beispiel für Studentenfutter aus zum Teil aus den gleichen Ländern mit prekären Arbeitsbedingungen stammen wie der Kakao für die Bitterschokolade. 

Fazit: Offensichtlich gibt es kein durchgängiges Testkonzept. Die Ergebnisse sind bestenfalls das Resultat von Zufällen. Wir würden uns nicht auf sie verlassen.

Vollwaschmittel

Fett gedruckt sind Mängel.
Anmerkungen: 1) Weiterer Mangel: unzureichende Hinweise zum umweltfreundlichen Waschen auf der Verpackung. 2) Weiterer Mangel: unvollständige Dosierangaben (mindestens eine der Angaben zu Minibeladung, Maxibeladung, Handwäsche oder Wasserhärte fehlt). 3) Weiterer Mangel: eine visuelle Gestaltung der Dosierempfehlung, die eine unnötig hohe Dosierung als Standardmenge suggeriert. 4) Weiterer Mangel: Anzahl der Waschladungen ohne Bezug auf die Standarddosierung von 4,5 kg normal verschmutzter Wäsche (mittlere Wasserhärte), oder nicht nachvollziehbar. 5) Weiterer Mangel: ein nicht deklarierter allergener Duftstoff, mit einem gemessenen Gehalt von mehr als 100 mg/kg (hier: Dalli Vollwaschmittel: Benzylalkohol). 6) Synthetische Polymere in der Rezeptur (hier: Spee, Weißer Riese, Persil: Sodium Polyacrylate; Blink: Polyether/Polyester Copolymer, Siliconpolymer; Sunil, Denk Mit, Gut & Günstig, Jeden Tag, Tandil, Priva: Acrylic Acid/MA Copolymer, Dimethicone; Dash, Dalli: Sodium Acryl-/Maleinsäure Copolymer, imethicone, Carbomer; Ariel: anionic modified Polyester, Sodium Acrylic Acid/MA Copolymer, Dimethicone, Carbomer; Lenor: anionic modified Polyester, Sodium Acrylic Acid/MA Copolymer, Dimethicone, Carbomer, Polyacrylate Crosspolymer 9; Toptil, K-Classic: Acrylic Acid/MA Copolymer; Ja!: Acrylic Acid/MA Copolymer, Dimethicone, Polyether/Polyester-Copolymer; Domol: Acrylic Acid/MA Copolymer, Dimethicone, Sodium Polyacrylate; Claro: Sodium Acryl-/Maleinsäure Copolymer, Sodium Polyacrylate, Dimethicone; ormil: Acrylic Acid/MA Copolymer; Polyester, Dimethicone, Polyacrylate; Shetlan: Acrylic Acid/MA Copolymer; Dimethicone, Polyether/Polyester-Copolymer). 7) Phosphonate in der Rezeptur (hier: Spee, Weißer Riese, Blink, Dash, Persil, Ariel, Denk Mit, Lenor, Toptil, K-Classic, Ja!, Domol, Dalli, Formil, Jeden Tag, Gut & Günstig, Tandil, Shetlan, Priva: Tetrasodium Etidronate; Sunil: Etidronate acid sodium salt). 8) Optische ufheller in der Rezeptur (hier: Spee, Weißer Riese, Blink, Sunil, Persil, Jeden Tag, Ja!, Shetlan: Disodium 4,4‘-Bis[4-anilino-6-morpholino-1,3,5-Triazin-2-yl)amino]stilbene-2,2-disulphonate; Dash, Denk Mit, Domol, Dalli, Formil: C.I. Fluorescent Brightener 260; Ariel, Respekt, Claro: Disodium Distyrylbiphenyl Disulfonate; Lenor: Brightener 15; Toptil, Gut & Günstig, Tandil, Priva, K-Classic: Sodiumtriazylaminostilbenedisulfonate). 9) Bedenkliche Tenside in der Rezeptur (hier: Ariel, Spee, Weißer Riese, Dash, Persil, Lenor, Ja!, Dalli, ormil, Shetlan: Sodium C10-13 Alkyl Benzenesulfonate; Sunil, Denk Mit: Sodium Alkylbenzenesulfonate; Toptil, K-Classic, Jeden Tag, Gut & Günstig, Tandil, Priva: Sodium Dodecylbenzenesulfonate; Domol: Sodium C10-13 Alkyl Benzenesulfonate, Dodecylbenzene sulfonic acid). 10) Laut Anbieter wurde die Rezeptur des Produktes verändert, das neue Produkt sei an der kleineren Verpackung und der Auslobung „NEU + 1 Wäsche“ auf der Verpackung erkennbar. 11) Laut Anbieter wurde das Layout des Produktes überarbeitet und die Deklarationen angepasst. 12) Laut Anbieter wurde die Rezeptur des Produktes verändert, mit dem neuen Produkt seien 19 Waschladungen möglich. 13) Laut Anbieter ist die Rezeptur des Produktes vegan, aufgrund von Informationen der Lieferanten könne dies jedoch nicht immer garantiert werden.
Legende: Unter dem Testergebnis Inhaltsstoffe führen zur Abwertung um jeweils eine Note: a) ein unter anaeroben Bedingungen nicht abbaubares Tensid in der Rezeptur (entsprechend der Detergents Ingredients Database [DID] des EU Ecolabels, in Tabelle: „Problematische Tenside“); b) Phosphonate in der Rezeptur; c) Silikone und/oder weitere synthetische Polymere als Kunststoffverbindungen in der Rezeptur; d) optische Aufheller in der Rezeptur. Dem Testergebnis Waschleistung liegt die Note Fleckentfernung zugrunde, gebildet aus dem arithmetischen Mittel der beiden Einzelnoten Baumwoll- und Mischgewebe. Zur zusätzlichen Abwertung um jeweils 0,5 Noten führen: a) eine deutliche Anschmutzung der Naht unter „Weitere Auffälligkeiten“; b) eine etwas stärkere Farbänderung unter „Schutz vor Anfärben“. Unter „Problematische Flecken“ ist aufgeführt, wessen Entfernung der 14 getesteten Fleckenarten mit „ausreichend“ oder schlechter im Labor bewertet wurde. Unter dem Testergebnis Weitere Mängel führt zur Abwertung um zwei Noten: eine visuelle Gestaltung der Dosierempfehlung, die eine unnötig hohe Dosierung als Standardmenge suggeriert. Zur Abwertung um jeweils eine Note führen: a) unzureichende Hinweise zum umweltfreundlichen Waschen auf der Verpackung; b) unvollständige Dosierangaben (mindestens eine der Angaben zu Minibeladung, Maxibeladung, Handwäsche oder der Wasserhärte fehlt); c) Anzahl der Waschladungen ohne nachvollziehbaren Bezug auf die Standarddosierung von 4,5 Kilogramm normal verschmutzter Wäsche (mittlere Wasserhärte) oder nicht nachvollziehbar; d) ein Anteil von Post-Consumer-Rezyklat (PCR) in der Kunststoffverpackung von weniger als 30 Prozent in Relation zum Gesamtgewicht der Verpackung, keine Angabe des Anbieters hierzu und/oder kein ausreichender Nachweis auf unsere Anfrage; e) deklarationspflichtige/r Duftstoff/e nicht deklariert, aber im Labor über der Deklarationsgrenze gemäß Detergenzienverordnung 648/2004 von 100 mg/kg nachgewiesen. Es wurde kaufmännisch gerundet.
 

Zucker in Kinder-Milchprodukten

 
Fett gedruckt sind Mängel.
Anmerkungen: 1) Laut Anbieter wird das Produkt eingestellt. 2) Laut Anbieter wird eine Anpassung des Layouts erfolgen, im Zuge derer die Kinderwerbung entfernt werde. Der neue Artikel werde voraussichtlich ab März 2026 erhältlich sein. 3) Produkt ist bio-zertifiziert.
Legende: Unter dem Testergebnis Zuckergehalt / Werbung führt zur Einschätzung Zuckergehalt „zu hoch“: eine Ausschöpfung der tolerierten täglichen Zuckermenge von mehr als 100 Prozent bei Dreijährigen (dies entspricht einem gemessenen Summengehalt an Saccharose, Glucose und Fructose von mehr als 15 Gramm pro Becher). Zur Einschätzung Zuckergehalt „kritisch“ führt: eine Ausschöpfung der tolerierten täglichen Zuckermenge von mehr als 50 bis 100 Prozent bei Dreijährigen (dies entspricht einem gemessenen Summengehalt an Sacharose, Gluscoe und Fructose von mehr 7,5 bis 15 Gramm pro Becher). Zur Einschätzung Werbung „problematisch“ führt: eine an Kinder gerichtete Aufmachung, obwohl das Produkt nicht dem WHO Nährwertprofilmodell für an Kinder beworbene Joghurts hinsichtlich Gesamtzucker entspricht und/oder Werbung mit vermeintlich gesundheitlichen Wirkungen auf Produkten (hier: „mit 82 % Milch“; „mit Calcium“). Es wurde kaufmännisch gerundet.
 

Salzstangen

Fett gedruckt sind Mängel.
Anmerkungen: 1) Weiterer Mangel: zu starke Abweichung des deklarierten Salzgehalts vom im Labor ermittelten Wert nach oben. 2) Laut Hersteller wird das Produkt seit Mitte/Ende Februar auf eine Rezeptur mit Rapsöl und weniger Salz umgestellt. Das neue Produkt erkenne man am EAN-Code 4069365050507. 3) Laut Anbieter ist das Produkt mittlerweile vegan. Auf der Verpackung ist noch vegetarisch ausgelobt.
Legende: Unter dem Testergebnis Inhaltsstoffe führt zur Abwertung um zwei Noten: ein gemessener Gehalt an Acrylamid, der den EU-Richtwert von 400 μg/kg für Cracker zu mehr als 50 bis 100 Prozent ausschöpft (in Tabelle: „Acrylamid erhöht“). Zur Abwertung um jeweils eine Note führen: a) ein Mehrfachrückstand von zwei bis sechs Pestiziden und/oder Wirkverstärkern; b) Carboxymethylcellulose. Unter dem Testergebnis Weitere Mängel führt zur Abwertung um eine Note: eine Abweichung des deklarierten Salzgehalts vom im Labor ermittelten Wert von mehr als ± 20 Prozent bei deklarierten Salzgehalten ab 1,25 Gramm pro 100 Gramm. Diese Bewertung basiert auf dem EU-Leitfaden für Toleranzen zur Nährwertdeklaration für zuständige Behörden. Das Gesamturteil beruht auf dem Testergebnis Inhaltsstoffe. Ein Testergebnis Weitere Mängel, das „mangelhaft“ der „ungenügend“ ist, verschlechtert das Gesamturteil um zwei Noten. Ein Testergebnis Weitere Mängel, das „befriedigend“ oder „ausreichend“ ist, verschlechtert das Gesamturteil um eine Note. Ein Testergebnis Weitere Mängel, das „gut“ ist, verschlechtert das Gesamturteil nicht.
 

Porridge

 
*Auf dem Produkt sind die Nährwerte des zubereiteten Produktes angegeben. Die hier in der Tabelle
dargestellten Werte wurden von uns nach Herstellerangabe auf das Trockenprodukt rückgerechnet.
Wenn nicht anders angegeben, handelt es sich bei den in der Zeile „süßende Bestandteile“ angegebenen Früchten um getrocknete oder gefriergetrocknete Zutaten, auch in Form von „…würfel“, „…stück“, „…stückchen“. Sind mehrere Beeren (Blau-, Brom-, Erd-, Heidel-, Him-, rote/schwarze Johannisbeeren) enthalten, sind sie als „Beerenmischung“ zusammengefasst. Die Nennung erfolgt in absteigender Menge analog Zutatenverzeichnis.
Fett gedruckt sind Mängel.
Abkürzungen: AMPA = Aminomethylphosphonsäure; MOSH = gesättigte Mineralölkohlenwasserstoffe.
Anmerkungen: 1) Weiterer Mangel: fehlende Nährwertangabe bezogen auf das unzubereitete Produkt, wodurch die Vergleichbarkeit des Artikels mit Produkten derselben Produktgruppe fehlt. Laut Anbieter wird diese Angabe voraussichtlich ab April 2026 auf der Verpackung abgedruckt sein. 2) Weiterer Mangel: Umweltauslobung ohne ausreichende Information oder konkrete Fundstelle auf dem Produkt (hier: „Planet-Score: Pestizide: A, Biodiversität: A, Klima: A“). 3) Weiterer Mangel: keine Angabe des Ballaststoffgehaltes. 4) Weiterer Mangel: zusätzliche Umverpackung aus Pappe, obwohl das Porridge schon in einem Kunststoffbeutel verpackt ist. 5) Weiterer Mangel: Zutat abgebildet, aber laut Zutatenliste nicht im Produkt enthalten (hier: Edeka Herzstücke Beeren Porridge: Blaubeeren, Mandeln; Rapunzel Beeren Porridge: rote Johannisbeeren). 6) Laut Anbieter wird der Artikel in absehbarer Zeit ausgelistet. Die zusätzliche Umverpackung mit Karton sei nicht mehr zeitgemäß. 7) Laut Anbieter läuft das Produkt seit Februar 2026 aus und befinde sich seither im Abverkauf. 8) Laut Anbietergutachten wurden in einer chargengleichen Probe weniger MOSH/MOSH-Analoga analysiert. Diese hätten wir als Spuren bewertet.
Legende: Unter dem Testergebnis Inhaltsstoffe führen zur Abwertung um jeweils zwei Noten: a) ein Mehrfachrückstand von sieben bis zehn Pestiziden und/oder Wachstumsregulatoren; b) drei bis vier besonders bedenkliche Pestizide in gemessenen Gehalten von mehr als 0,010 mg/kg. Dabei orientieren wir uns an der Liste der hochgefährlichen Pestizide des Pestizid-Aktions-Netzwerks (PAN), Stand: 12/2024, insbesondere der in Gruppe 2 oder Gruppe 3 als sehr bienentoxisch oder sehr bioakkummulierend und sehr persistent in Wasser, Boden oder Sedimenten genannten Stoffe, an der Liste Approved PFAS Active Substances des PAN, Stand: 7/2025 sowie an aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen, Einstufungen von Pestiziden in der EU-Datenbank oder CLP-Verordnung als kanzerogen oder reproduktionstoxisch (hier: Acetamiprid, Cyhalothrin, Glyphosat und/oder AMPA, Imidacloprid); c) ein gemessener Gehalt an MOSH/MOSH-Analoga der Kettenlängen C17 bis C35 von mehr als 2 bis 4 mg/kg (in Tabelle: `erhöht´); d) ein gemessener Summengehalt von T-2-/HT-2-Toxinen, der zu einer Ausschöpfung von mehr als 50 bis 100 Prozent des von der EFSA 2017 festgelegten TDI von 0,02 μg/kg Körpergewicht und Tag führt (in Tabelle: `T-2-/HT-2-Toxin erhöht´). Für die Berechnung sind wir von einer 50-Gramm-Portion unzubereitetem Porridge und einem Körpergewicht von 60 Kilogramm ausgegangen. Zur Abwertung um jeweils eine Note führen: a) ein Mehrfachrückstand von zwei bis sechs Pestiziden und/oder Wachstumsregulatoren; b) ein bis zwei besonders bedenkliche Pestizide in gemessenen Gehalten von mehr als 0,010 g/kg (hier: Cyprodinil, Fludioxonil); c) ein bis zwei von der EU im Anbau verbotene oder nicht mehr zugelassene Pestizide in gemessenen Gehalten von mehr als 0,010 mg/kg (hier: Imidacloprid). Unter dem Testergebnis Weitere Mängel führen zur Abwertung um jeweils eine Note: a) Umweltauslobungen ohne ausreichende Information oder konkrete Fundstelle auf dem Produkt; b) fehlende Nährwertangabe bezogen auf das unzubereitete Produkt, wodurch die Vergleichbarkeit des Artikels mit Produkten derselben Produktgruppe fehlt; c) keine Angabe des Ballaststoffgehalts in der Nährwertdeklaration. Diese Angabe ist rechtlich nicht verpflichtend, kann dem Verbraucher jedoch eine wertgebende Information zum Produkt geben; d) eine zusätzliche Umverpackung aus Pappe, obwohl das Produkt schon in einem Kunststoffbeutel verpackt ist; e) eine bildliche Darstellung von Zutaten außerhalb des Serviervorschlags, die laut Zutatenverzeichnis nicht im Produkt enthalten sind. Das Gesamturteil beruht auf dem Testergebnis Inhaltsstoffe. Ein Testergebnis Weitere Mängel, das `mangelhaft´ oder `ungenügend´ ist, verschlechtert das Gesamturteil um zwei Noten. Ein Testergebnis Weitere Mängel, das `befriedigend´ oder `ausreichend´ ist, verschlechtert das Gesamturteil um eine Note. Ein Testergebnis Weitere Mängel, das `gut´ ist, verschlechtert das Gesamturteil nicht.“
 

Körperpeelings

 
* Duftstoffe Citral, Cumarin und Geraniol deklariert, aber im Labor gemessener Wert unter Deklarationsgrenze von 100 mg/kg. Gehalte von Duftstoffen können unter anderem je nach Alter und Zusammensetzung des Produkts schwanken. Citral-, Cumarin- und Geraniolallergiker sollten das Produkt vorsichtshalber nicht verwenden.
Fett gedruckt sind Mängel.
Abkürzung: EmpCo = Directive on Empowering Consumers for the Green Transition / Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel durch besseren Schutz gegen unlautere Praktiken und durch bessere Informationen.
Anmerkungen: 1) Weiterer Mangel: Wirkversprechen vom Anbieter nicht durch produktspezifische Studie ausreichend belegt (hier: „mit straffendem Aprikosenkernöl“). 2) Weiter Mangel: synthetische Polymere (hier: Sephora: Carbomer; Tesori D’Oriente: Sodium Polyacrylate). 3) Weiterer Mangel: Duftstoffe nicht deklariert, aber im Labor gemessener Gehalt >100 mg/kg (hier: Alverde, L‘Occitane: Linalool; Aveo: Alpha-Isomethylionon; Balea: Geraniol, Citronellol). 4) Duftstoff/e deklariert, aber im Labor nicht nachgewiesen (hier: Bade Fee: Hexamethylindanopyran (=künstlicher Moschusduft); Balea: Benzylalkohol). Gehalte von Duftstoffen können unter anderem je nach Alter und Zusammensetzung des Produkts schwanken. Benzylalkohol- und Hexamethylindanopyran-Allergiker sollten die entsprechenden Produkte vorsichtshalber nicht verwenden. 5) Laut Anbieter sind auf dem Produkt seit Januar 2026 die allergenen Duftstoffe Geraniol, Citronellol, Terpineol und Alpha-Isomethyl Ionone deklariert, zudem habe das Produkt die neue GTIN 4053776002576. 6) Preisberechnung basiert auf der Angabe des Inhalts in Milliliter. Auf dem Produkt ist keine Veganblume abgebildet, ein Beleg für die Zertifizierung durch die Vegan-Society liegt uns jedoch vor. 7) Laut Anbieter hat das Produkt ab März 2026 ein anderes Packaging. 8) Laut Anbieter ist die Gestaltung des Produkts seit Februar 2026 leicht geändert, dabei sei u.a. der Hinweis „Mit Bio-Inhaltsstoffen“ auf der Vorderseite der Verpackung entfernt worden, die Inhaltsstoffliste um allergene Duftstoffe ergänzt und Nachhaltigkeitsclaims aufgrund der EmpCo-Richtlinie angepasst. Die Rezeptur bleibe unverändert. 9) Laut Anbieter wird das Produkt mittlerweile von der Accentra GmbH & Co. KG angeboten. 10) Laut Anbieter ist ab März 2026 ein überarbeitetes Produkt im Handel: Neu seien Design, Verpackung, Deklaration, Artikelnummer und EAN-Code. 11) Laut Anbieter läuft die Zusammenarbeit mit dem Unternehmen Plastic Bank im Jahr 2026 aus, zudem sei das Produkt in der Umstellung. Aufgrund der zu erwartenden EmpCo-Richtlinie würden alle Nachhaltigkeitsauslobungen angepasst. 12) Laut Anbieter befindet sich das Produkt in einem Relaunch. 13) Laut Anbieter werden die allergenen Duftstoffe Linalool und Vanillin ab März 2026 gekennzeichnet.
Legende: Unter dem Testergebnis Inhaltsstoffe führt zur Abwertung um eine Note: ein gemessener Gehalt eines deklarationspflichtigen Duftstoffs, der potenziell Allergien auslösen kann, von mehr als 100 mg/kg (hier: Cinnamylalkohol, Hydroxycitronellal). Unter dem Testergebnis Weitere Mängel führt zur Abwertung um vier Noten: keine ausreichende produktspezifische Wirksamkeitsstudie zum Anti-Aging-Wirkversprechen vorgelegt. Zur Abwertung um zwei Noten führen: Silikone, künstliche paraffinartige Stoffe und/oder weitere synthetische Polymere als weitere Kunststoffverbindungen. Zur Abwertung um jeweils eine Note führen: a) ein Anteil von Rezyklaten (Post-Consumer-Rezyklat, PCR) von weniger als 30 Prozent in Relation zum Gesamtgewicht der Kunststoffverpackung, keine Angabe hierzu und/oder kein ausreichender Nachweis auf unsere Anfrage; b) deklarationspflichtige(r) Duftstoff(e) nicht deklariert, aber im Labor über der Deklarationsgrenze gemäß EU-Kosmetikverordnung 1223/2009 von 100 mg/kg für von der Haut abzuspülende Kosmetikprodukte nachgewiesen. Das Gesamturteil beruht auf dem Testergebnis Inhaltsstoffe. Ein Testergebnis Weitere Mängel, das „mangelhaft“ oder „ungenügend“ ist, verschlechtert das Gesamturteil um zwei Noten. Ein Testergebnis Weitere Mängel, das „befriedigend“ oder „ausreichend“ ist, verschlechtert das Gesamturteil um eine Note. Ein Testergebnis Weitere Mängel, das „gut“ ist, verschlechtert das Gesamturteil nicht. Aus rechtlichen Gründen weisen wir darauf hin, dass wir die von den Herstellern versprochenen Wirkungen der Produkte – außer bestimmte Anti-Aging-Versprechen durch entsprechende Studienabfrage – nicht überprüft haben.
 

Haargele für Männer

 
* Duftstoff Hydroxycitronellal deklariert, aber im Labor gemessener Wert unter Deklarationsgrenze von 10 mg/kg. Gehalte von Duftstoffen können unter anderem je nach Alter und Zusammensetzung des Produkts schwanken. Hydrocycitronellolallergiker sollten das Produkt vorsichtshalber nicht verwenden.
Fett gedruckt sind Mängel.
Abkürzungen: DEP = Diethylphthalat, MOAH = aromatische Mineralölkohlenwasserstoffe.
Anmerkungen: 1) Weiterer Mangel: synthetische Polymere als weitere Kunststoffverbindungen (hier: Aveo, Balea: Acrylates/Methacrylamide Copolymer; Eco Style, Taft: Carbomer, PVP; Alcina: VP/VA Copolymer, Acrylates/Steareth-20 Itaconate Copolymer; Bali: Acrylates Copolymer, Acrylates/Palmeth-25 Acrylates Copolymer, PVP; Cantu: Polyquaternium-37, PVP; Cien: VP/VA Copolymer, Vinyl Caprolactam/VP/Dimethylaminoethyl Methacrylate Copolymer, Carbomer, PVP; Douglas: Acrylates Crosspolymer-3, Acrylates/C10-30 Alkyl Acrylate Crosspolymer; Elkos: VP/Methacrylamide/Vinyl Imidazole Copolymer, VP/VA Copolymer, Carbomer, PVP; Gard: VP/Methacrylamide/Vinyl Imidazole Copolymer, Acrylates/C10-30 Alkyl Acrylate Crosspolymer, PVP; Got2b: VP/VA Copolymer, Vinyl Caprolactam/VP/Dimethylaminoethyl Methacrylate Copolymer, Triacontanyl PVP, VP/DMAPA Acrylates Copolymer, PVP; Hairwell: VP/Methacrylamide/Vinyl Imidazole Copolymer, VP/VA Copolymer, Carbomer, PVP; Isana: PVP, VP/VA Copolymer, Carbomer; Lacura: VP/Methacrylamide/Vinyl Imidazole Copolymer, Carbomer, PVP; L’Oréal: VP/Acrylates/Lauryl Methacrylate Copolymer, Ammonium Polyacryloyldimethyl Taurate; Nivea: VP/VA Copolymer, Carbomer, PVP; Wella Shockwaves: Carbomer, Octylacrylamide/Acrylates/Butylaminoethyl Methacrylate Copolymer; Swiss O-Par: PVP, VP/Methacrylamide/Vinyl Imidazole Copolymer, Acrylates/C10-30 Alkyl Acrylate Crosspolymer; Today: PVP, Vinyl Caprolactam/VP Dimethylaminoethyl Methacrylate Copolymer, Acrylates Copolymer; Wella Wellaflex: Octylacrylamide/ Acrylates/Butylaminoethyl Methacrylate Copolymer, Carbomer, PVP). 2) Duftstoff deklariert, aber im Labor nicht nachgewiesen. Gehalte an Duftstoffen können unter anderem je nach Alter des Produkts schwanken. Allergiker sollten das Produkt vorsichtshalber nicht verwenden (hier: Eco Style: Citronellol, Geraniol; Eco Cosmetics, Taft: Citronellol; Swiss O-Par: Hexamethylindanopyran (Galaxolid)). 3) Laut Anbieter wird das Produkt ab ca. Ende Mai 2026 mit der Chargennummer 56181 ohne den Störer „Tube aus 70 % Recycling-Material“ und einer neuen GTIN 4066447947908 im Markt verfügbar sein. 4) Laut Anbieter fließt ab Kalenderwoche 19 im Jahr 2026 das Produkt mit neuem Design und angepasster Rezeptur sowie der neuen GTIN 4066447919486 in die Märkte ein. 5) Das Produkt trägt keine Vegan-Auslobung. Der Anbieter teilte uns auf Anfrage mit, dass es vegan sei.
Legende: Unter dem Testergebnis Inhaltsstoffe führt zur Abwertung um vier Noten: ein gemessener Gehalt an Formaldehyd von mehr als 10 mg/kg. Zur Abwertung um jeweils zwei Noten führen: a) ein gemessener Gehalt an MOAH von mehr als 10 mg/kg; b) ein gemessener Gehalt an Chlorphenesin von mehr als 0,0008 % bis 0,3 %. Zur Abwertung um eine Note führt: ein gemessener Gehalt an DEP von mehr als 100 mg/kg; c) PEG/PEG-Derivate. Unter dem Testergebnis Weitere Mängel führt zur Abwertung um zwei Noten: synthetische Polymere als weitere Kunststoffverbindungen. Zur Abwertung um eine Note führt: ein Anteil von Rezyklaten (Post-Consumer-Rezyklat, PCR) von weniger als 30 Prozent in Relation zum Gesamtgewicht der Kunststoffverpackung, keine Angabe hierzu und/oder kein ausreichender Nachweis auf unsere Anfrage. Das Gesamturteil beruht auf dem Testergebnis Inhaltsstoffe. Ein Testergebnis Weitere Mängel, das „mangelhaft“ oder „ungenügend“ ist, verschlechtert das Gesamturteil um zwei Noten. Ein Testergebnis Weitere Mängel, das „ausreichend“ oder „befriedigend“ ist, verschlechtert das Gesamturteil um eine Note. Ein Testergebnis Weitere Mängel, das „gut“ ist, verschlechtert das Gesamturteil nicht. Aus rechtlichen Gründen weisen wir darauf hin, dass wir die (von den Herstellern versprochenen) Wirkungen der Produkte nicht überprüft haben.
 

Glasreiniger

 
Fett gedruckt sind Mängel.
Abkürzungen: BIT = Benzisothiazolinon, CIT = Chlormethylisothiazolinon, MIT = Methylisothiazolinon.
Anmerkungen: 1) Weiterer Mangel: Umweltauslobung ohne ausreichende Information dazu auf dem Produkt (hier: Domol: „Produkt ist nachhaltig und umweltverträglich hergestellt“; Domol Eco: „schont Mensch und Umwelt“ und „umweltschonende Reinigungskraft“; Nordesign: „Vereint Reinigungsperformance, Ästhetik und Umweltbewusstsein in einem“ und „Rezeptur CO₂-neutral hergestellt und abgefüllt“; Sodasan: „Produziert an unserem klimaneutralen Standort in der ostfriesischen Öko-Waschmittelfabrik“). 2) Weiterer Mangel: Datenblatt mit den Inhaltsstoffen nicht eindeutig zuzuordnen. 3) Weiterer Mangel: fehlender Warnhinweis oder entsprechendes Piktogramm „für Kinder unzugänglich / außer Reichweite von Kindern aufbewahren“. 4) Weiterer Mangel: Synthetische Polymere in der Rezeptur (hier: Gut & Günstig, Power Force, Priva: Acrylate(s) Copolymer; W5: Amphoteric Polyamine und Acrylic Acid). 5) Laut Anbieter wurden das Layout und die Verpackung des Produktes im Dezember 2025 angepasst. Die Rezeptur sei unverändert. 6) Laut Anbieter ist das Produkt seit Ende Februar mit einer überarbeiteten Rezeptur ohne synthetische Polymere erhältlich. 7) Laut Anbieter ist in den nächsten Monaten eine Designänderung des Layouts geplant. 8) Laut Anbieter wurde inzwischen eine Rezepturanpassung vorgenommen. Das neue Produkt ohne synthetische Polymere sei seit Februar erhältlich. 9) MIT und CIT deklariert, aber im Labor nicht nachgewiesen. 10) Laut Hersteller ist für das Produkt ab Juli eine Änderung der Verpackung und deren Layout geplant, ab September würde dann die Rezeptur aufgrund neuer gesetzlicher Vorgaben für Parfums angepasst. 11) 2-Bromo-2-Nitropropane-1,3-Diol (Bronopol) deklariert, aber im Labor nicht nachgewiesen. 12) Laut Anbieter hat inzwischen ein Lieferantenwechsel stattgefunden. Der neue Artikel sei mit der GTIN 4311596017720 erhältlich.
Legende: Unter dem Testergebnis Inhaltsstoffe führt zur Abwertung um vier Noten: ein gemessener Gehalt an Formaldehyd von mehr als 10 mg/kg. Das Testergebnis Praxisprüfung berechnet sich zu je 50 Prozent aus der Reinigungsleistung und den Streifen-/Tropfenrückständen. Die Reinigungsleistung wird wie folgt bewertet: eine Reinigungsleistung von mehr als 7,0 (Entfernung von > 70 % der Anschmutzung) = „sehr gut“; > 6,0 bis 7,0 (> 60 % bis 70 %) = „gut“ > 5,0 bis 6,0 (> 50 % bis 60 %) = „befriedigend“. Streifen-/Tropfenrückstände wird auf einer Skala von 0 bis 3 wie folgt bewertet: 0 bis 0,9 = sehr gut (in Tabelle: „nein“); 1,0 bis 1,9 = gut (in Tabelle: „kaum sichtbar“); 2,0 bis 2,9 = befriedigend (in Tabelle: „sichtbar“). Unter dem Testergebnis Weitere Mängel führt zur Abwertung um zwei Noten: synthetische Polymere in der Rezeptur. Zur Abwertung um jeweils eine Note führen: a) Umweltauslobung ohne ausreichende Information oder konkrete Fundstelle auf dem Produkt; b) fehlender Hinweis oder entsprechendes Piktogramm „Für Kinder unzugänglich / außer Reichweite von Kindern aufbewahren“ auf einem Reinigungsmittel; c) Datenblatt mit den Inhaltsstoffen nicht eindeutig zuzuordnen; d) ein Anteil von Rezyklaten (Post-Consumer-Rezyklat, PCR) von weniger als 30 Prozent in Relation zum Gesamtgewicht der Kunststoffverpackung, keine Angabe hierzu und/oder kein ausreichender Nachweis auf unsere Anfrage. Das Gesamturteil beruht zu gleichen Teilen auf dem Testergebnis Inhaltsstoffe und dem Testergebnis Praxisprüfung. Ist das Testergebnis Inhaltsstoffe „mangelhaft“, kann das Gesamturteil nicht besser sein. Ein Testergebnis Weitere Mängel, das „mangelhaft“ oder „ungenügend“ ist, verschlechtert das Gesamturteil um zwei Noten. Ein Testergebnis Weitere Mängel das „befriedigend“ oder „ausreichend ist, verschlechtert das Gesamturteil um eine Note. Ein Testergebnis Weitere Mängel, das „gut“ ist, verschlechtert das Gesamturteil nicht. Es wurde kaufmännisch gerundet.