Im aktuellen Heft ändert Öko-Test die Bewertung von Mineralölbestandteilen in die von Testwatch seit langem geforderte Richtung. Dennoch haben wir nicht nur daran weiterhin Kritik.

Einleitung

Im Test Vollkornmehl werden zwei Produkte um eine Note abgewertet, weil sie mehr als 2,5 bis 5,0 Milligramm Mineralölbestandteile (MOSH) pro Kilogramm (mg/kg) enthalten. Weitere 36 Mehle sind mit „MOSH in Spuren“ unter 2,5 mg/kg belastet. 

Im Test Kräuter der Provence werden alle 23 Produkte wegen MOSH abgewertet. Sechs mit mehr als 15 mg/kg („MOSH stark erhöht“) um zwei Noten. Die anderen mit Gehalten von über 7,5 mg/kg um eine Note. Sie können damit „gut“ sein. Und fünf sind es auch, weil es aus Sicht von Öko-Test keine weiteren Abwertungsgründe gibt.

Unsere Einschätzung

Unsere Einschätzung: Bis vor einem Monat waren Produkte bestenfalls „mangelhaft“, die wie alle Kräuter der Provence mehr als 4 mg MOSH pro kg enthielten. Auch viele Vollkornmehle, die „MOSH in Spuren“ enthalten, wären im Heft 3/2026 nicht „sehr gut“, sondern „befriedigend“ gewesen. Daher stellt sich die Frage: Gibt es neue wissenschaftliche Erkenntnisse, die die jetzt weniger strenge Bewertung der Rückstände rechtfertigen? Die Antwort ist: Nein. 
Aber es gibt den Entwurf einer EU-Richtlinie mit Richtwerten. An diesen orientiert sich Öko-Test jetzt und macht das, was wir seit langem fordern: MOSH und andere Schadstoffe in Abhängigkeit von der Verzehrsmenge zu bewerten. Dem Richtlinienentwurf der EU zufolge dürfen daher Kräuter der Provence wesentlich mehr MOSH enthalten als Vollkornmehl. Denn man isst vielleicht einen Esslöffel Kräuter (fünf Gramm), aber zwei Scheiben Brot (140 Gramm) pro Tag.
 
Die neue Bewertungsgrundlage macht noch einmal deutlich, dass die alte keine wissenschaftlich nachvollziehbare und seriöse Grundlage hatte. Denn sie führte zu dem absurden Ergebnis, dass ein Säugling mit einer "sehr guten" Anfangsmilch zehnmal mehr Mineralölbestandteile aufnahm als ein Erwachsener mit "mangelhaftem" Kurkuma. Im Test Pfeffer hatte man zwar den Wert für "mangelhaft" nicht definiert. Der Systematik zufolge müssten es aber mehr als acht Milligramm pro Kilogramm Pfeffer gewesen sein. Die führen zu einer Aufnahmemenge von 0,0024 Milligramm pro Tag. Das sind gerade einmal zwei Prozent von "sehr guter" Anfangsmilch. Die neue Grundlage stellt die Verhältnisse richtig. Vollkornmehle sind noch „sehr gut“, wenn der MOSH-Gehalt zu einer täglichen Aufnahme bis 0,35 mg führt. Für Anfangsmilch für Säuglinge wird die Abwertungsgrenze nach unseren Berechnungen mit 0,3 mg künftig ein wenig tiefer liegen. 
Allerdings bleibt noch ein gutes Stück Willkür. MOSH scheint man – warum auch immer - weniger kritisch zu sehen als bislang. Gehalte, die ein Produkt „mangelhaft“ machen, hat Öko-Test nicht mehr definiert. Es reicht jedenfalls nicht, wenn sie über dem Richtwert liegen. Im Test Kräuter der Provence werden so belastete Produkte nur um zwei Noten abgewertet. Im Test Knuspermüsli führt die Überschreitung des Richtwerts für Acrylamid zur Abwertung um vier Noten. In verschiedenen anderen Tests wie Pesto sind es sogar fünf Noten, wenn die aromatischen Mineralölkohlenwasserstoffe (MOAH) den Richtwert überschreiten. Zu dieser unterschiedlichen Bewertung der Überschreitung von Richtwerten liefert Öko-Test keine Erklärung. 
Im Test Anfangsmilch sind alle 33 Produkte „unbedenklich“. Aber nur in Bezug auf das Bakteriengift Cereulid, das Anfang des Jahres für Aufsehen gesorgt hat. Nestlé, Danone und andere Hersteller mussten in mehreren Ländern Produkte zurückrufen, denn das Toxin kann schon eine halbe Stunde nach der Aufnahme zu Übelkeit und Erbrechen führen. Das dunkelgrün unterlegte Testergebnis (die Farbe steht ansonsten für „sehr gut“) führt die Leser zusätzlich in die Irre. Denn im letzten umfassenden Test von Anfangsmilch Pre im November 2024 waren sechs von 18 Produkten wegen MOSH nur „befriedigend“, eins sogar „mangelhaft.
 
Auch einige im aktuellen Test „unbedenkliche“ Produkte (oben) waren im November 2024 mit MOSH belastet. Ob sie es immer noch sind, hat Öko-Test nicht untersucht. Das gleiche gilt für den letzten Test von Anfangsmilch 1 im Jahrbuch Kinder und Familie für 2024. Zu dem schreibt Öko-Test: „In zehn Produkten hat das Labor Mineralölbestandteile in Gehalten entdeckt, die wir kritisieren.“ Neun davon sind jetzt „unbedenklich“ – aber eben nur in Bezug auf Cereulid. Fünf Produkte wurden zudem abgewertet, weil das Verhältnis der Fettsäuren Arachidonsäure (ARA) zu Docosahexaensäure (DHA) nicht so ausgeglichen war, wie es Kinderernährungsexperten empfehlen. 
Die gleiche Irreführung findet sich im Test Knuspermüsli. Für 37 von 38 Produkten ist das Testergebnis Acrylamid – warum auch immer – anders als im Test Anfangsmilch nicht „unbedenklich“, sondern „sehr gut“. Dabei weiß Öko-Test, dass Acrylamid beileibe nicht das einzige Problem ist. Denn im Test Kindermüsli im Juli 2025 wurden mehrere Produkte auch wegen Pestiziden, MOSH, zu viel Zucker und zugesetztem Aroma abgewertet. Das peppt aktuell den Geschmack von fünf Produkten auf. Das Gesamturteil für diese Müslis wäre daher keinesfalls „sehr gut“. Wie gut oder wie schlecht sie in einen umfassenden Test abschneiden würden, ist unklar. Denn wir wissen nicht, ob die Produkte auch noch mit MOSH und/oder Pestiziden belastet sind.
 
Zudem werden nicht nur die Öko-Test-Leser durch das „Testergebnis Acrylamid: sehr gut“ in die Irre geführt, sondern auch die Kunden beispielsweise von Norma. Der Discounter wirbt mit „Öko-Test sehr gut“ ohne darauf hinzuweisen, dass es lediglich um Acrylamid geht und nicht um das Gesamturteil. So entsteht eine Win-Win-Situation. Öko-Test kassiert bis zu 12.000 Euro für die Label und die Anbieter profitieren von der verkaufsfördernden Irreführung mit ihnen. Allerdings ist Win-Win nicht ganz richtig. Es gibt nämlich auch Looser. Das sind die Verbraucherinnen und Verbraucher, die den Tests und den Labeln vertrauen. 
Wie misstrauisch sie allerdings sein sollten, zeigen auch die obligatorischen Fehler. Im Test Babybäder sind drei Gesamturteile falsch, im Test Leave-in-Sprühconditioner zwei. Mehr dazu in den gleichnamigen Reitern, in denen wir die Ergebnisse aller Tests dokumentiert haben.

Fazit: Die neue Bewertung von Mineralölbestandteile bestätigt den Vorwurf von Testwatch, dass das alte System wissenschaftlich nicht nachvollziehbar und unseriös war. Zudem gibt es neue Fragen.

Vollkornmehl

 
* Laut Deklaration.
** Ballaststoffgehalt auf Nachfrage mitgeteilt.
Fett gedruckt sind Mängel.
Abkürzungen: MOAH = aromatische Mineralölkohlenwasserstoffe, MOSH = gesättigte Mineralölkohlenwasserstoffe, STEC = Shigatoxin-bildende Escherichia-coli-Stämme.
Anmerkungen: 1) Weiterer Mangel: Ballaststoffgehalt nicht deklariert. 2) Weiterer Mangel: fehlender Hinweis auf der Verpackung, dass Mehle und Teige nicht zum Rohverzehr bestimmt sind und stets gut durcherhitzt bzw. -gebacken werden müssen. 3) Weiterer Mangel: keine zusätzliche Kennzeichnung, dass es sich bei „Dinkel“ um eine Weizenart handelt. 4) Weiterer Mangel: Nachweis eines für Bio nicht zugelassenen Pestizids in einem Bio-Produkt in einem gemessenen Gehalt von mehr als 0,010 mg/kg. 5) Laut Anbieter wird Aldi Süd von einem weiteren Lieferanten beliefert. 6) Laut Anbieter wird der Artikel nicht in der Region Ost angeboten. 7) Laut Anbieter hat ein Lieferantenwechsel stattgefunden, Rezeptur und Layout seien unverändert. Das neue Produkt befinde sich seit November 2025 in den Märkten. 8) Laut Anbieter wurde der Artikel Anfang März auf Naturland-zertifizierte Ware umgestellt. Das Getreide stamme aus Deutschland. Je nach Verfügbarkeit könne das Getreide auch aus anderen EU-Ländern stammen. 9) Laut Anbieter wurde ein Redesign vorgenommen. Das neue Produkt fließe seit Februar in den Handel ein. 10) Laut Anbieter wird eine Layoutanpassung vorgenommen und der Hinweis zum Rohverzehr aufgebracht. Das neue Produkt werde im April in den Verkauf gehen. 11) Laut Anbieter stammt das Getreide der untersuchten Charge aus Deutschland. Je nach Verfügbarkeit könne das Getreide gelegentlich aus Österreich bezogen werden. 12) Laut Herstellergutachten zu chargengleichem Produkt lag Chlormequat unter der Bestimmungsgrenze. 13) Laut Anbieter wurde eine Layoutanpassung vorgenommen. Das neue Produkt fließe seit Januar in den Handel ein. 14) Laut Anbieter wurde eine Layoutanpassung vorgenommen. Das neue Produkt fließe voraussichtlich im dritten Quartal von 2026 in den Handel ein. 15) Laut Anbieter wurde im Oktober 2025 eine Layoutanpassung vorgenommen. Als Reaktion auf unseren Test sei die von uns getestete Charge aus dem Verkauf genommen worden. 16) Laut Herstellergutachten zu chargengleichem Produkt wurde ein niedriger Gehalt an Cadmium nachgewiesen, den wir als „Spuren“ einstufen würden. 17) Laut Anbieter stammt das Getreide aus Deutschland. Je nach Verfügbarkeit könne das Getreide auch aus anderen EU-Ländern stammen. 18) Laut Anbieter wurde als Reaktion auf unseren Test die von uns getestete Charge aus dem Verkauf genommen.
 

Kräuter der Provence

 
* Laut Deklaration und/oder Hersteller bzw. Anbieter.
Fett gedruckt sind Mängel.
Abkürzungen: Bacillus cereus = präsumtive Bacillus cereus, PA = Pyrrolizidinalkaloide, MOSH = gesättigte Mineralölkohlenwasserstoffe, MOAH = aromatische Mineralölkohlenwasserstoffe
Anmerkungen: 1) Weiterer Mangel: Umweltauslobung ohne ausreichende Information oder konkrete Fundstelle dazu auf dem Produkt (hier: Sonnentor: „CO₂-neutral“; Bio Wagner: „nachhaltige Wahl“) 2) Weiterer Mangel: PVC/PVDC/chlorierte Verbindungen in der Verpackung. Laut Anbieter handelt es sich um eine biologisch abbaubare Folie aus dem Rohstoff Cellulose. Diese bestehe aus einer Zelluloseschicht und jeweils auf beiden Seiten aus einer hauchdünnen Kunststoffschicht, die ihrerseits einen geringen Anteil an PVDC (weniger als 0,001 %) aufweise. 3) Laut Anbieter ist das Produkt bereits mit Etikett auf dem Markt verfügbar, bei dem es in der Subline vorne korrekt heißt „..für ein kleines Glas“ und nicht „..im kleinen Glas“, da es sich hier um einen Nachfüllbeutel handelt. 4) Laut Hersteller wurde im Dezember 2025 die bisherige Glasverpackung auf eine neue PET Variante umgestellt. 5) Laut Herstellergutachten zu chargengleichem Produkt wurde kein Pestizid im Produkt nachgewiesen. 6) Laut Anbieter wird ab Sommer die Verpackungsgestaltung schrittweise angepasst. 7) Laut Anbieter wurde die Deklaration von „Hergestellt in Frankreich“ auf „Hergestellt in Deutschland“ geändert. Die neue Version fließe seit Mitte Februar 2026 in den Markt ein.
 

Acrylamid in Knuspermüsli

 
* Laut Deklaration bzw. Hersteller und/oder Anbieter.
Die Angabe der süßenden Zutaten erfolgt in absteigender Reihenfolge analog zum Zutatenverzeichnis.
Fett gedruckt sind Mängel.
Abkürzungen: ALARA-Prinzip: As Low As Reasonable Achievable (so gering wie vernünftigerweise erreichbar).
Anmerkungen: 1) Laut Anbieter wurden Rezeptur und Deklaration des Produktes geändert. Das veränderte Produkt fließe seit ca. Februar 2026 in den Handel ein. Im Zuge dessen sei unter anderem auch der Zuckergehalt von 14 auf 12 Gramm pro 100 Gramm reduziert worden. 2) Laut Anbieter wurde das Layout geändert. Dies betreffe unter anderem geänderte Angaben in Zutatenliste und Nährwertangaben, sowie Verkehrsbezeichnung und Marketing-Texte. Das Produkt im neuen Layout fließe seit Ende Oktober 2025 in den Handel ein. 3) Laut Anbieter wurden für das Produkt Änderungen im Layout geplant, die zum Februar 2026 umgesetzt werden sollten. 4) Laut Anbieter wurde das Layout inzwischen in Hinblick auf die Anforderungen der EmpCo-Richtlinie angepasst. Die Rezeptur sei dabei unverändert geblieben. 5) Laut Anbieter wird das Produkt ab voraussichtlich Ende Q1 2026 mit leicht geänderten Angaben in der Zutatenliste und der Nährwertangabe erhältlich sein. 6) Laut Anbieter wurde das Layout zwischenzeitlich hinsichtlich des Nutri-Scores (neu: Nutri-Score C) angepasst. Das neue Layout werde ab Ende Q1 2026 mit der EAN 4337256398978 erhältlich sein. 7) Laut Anbieter gab es im Februar 2026 minimale Anpassungen am Produkt, die vor allem die Verpackung betreffen. Die Zutaten seien unverändert geblieben, der Zimtanteil sei minimal erhöht worden.
 

Leave-in-Sprühconditioner

Die Schauma Feuchtigkeit & Glanz Feuchtigkeits-Sprühpflege und die Schwarzkopf Gliss Aqua Revive Express-Repair-Spülung, beide von Henkel, enthalten Cetyl PEG/PPG-10/1 Dimethicone. Den Stoff wertet Öko-Test als Silikon/synthetisches Polymer ab. Übersehen hat man jedoch, dass Cetyl PEG/PPG-10/1 Dimethicone ein PEG-Derivat ist und, typisch für PEG-Derivate, als Emulgator eingesetzt wird, so haut.de. Auch kosmetikanalyse.org schreibt: „Stoffkategorie PEG/PEG-Derivate, Funktion emulgierend, reinigend.“ Das Testergebnis Inhaltsstoffe beider Produkte ist daher nicht „sehr gut“, sondern „gut“, das Gesamturteil nicht „gut“, sondern „befriedigend“.
 
Dass Öko-Test Schad- und Problemstoffe aus unterschiedlichen Gründen mehrfach abwertet, ist im Übrigen gang und gebe. So enthielt das Frucht Porridge von Seitenbacher das Pestizid Imidacloprid und wurde dafür im Heft 3/2026 gleich dreimal abgewertet: Um je eine Note, weil Öko-Test es als besonders bedenklich einstuft, weil zu in der EU nicht mehr zugelassen ist und weil es als eines von mehreren zur Mehrfachbelastung des Porridge beitrug.
 
* Laut Deklaration beziehungsweise Hersteller und/oder Anbieter.
** Duftstoff Isoeugenol deklariert, aber im Labor gemessener Wert unter Deklarationsgrenze von 10 mg/kg. Gehalte von Duftstoffen können unter anderem je nach Alter und Zusammensetzung des Produkts schwanken. Isoeugenol-Allergiker sollten das Produkt vorsichtshalber nicht verwenden.
Fett gedruckt sind Mängel.
Anmerkungen: 1) Weiterer Mangel: Linalool nicht deklariert, aber im Labor über Deklarationsgrenze von 10 mg/kg nachgewiesen. Linalool-Allergiker sollten das Produkt vorsichtshalber nicht verwenden. 2) Weiterer Mangel: Silikone und/oder synthetische Polymere als weitere Kunststoffverbindungen (hier: Hask: Polyquaternium-22, Polyquaternium-47; Monday: Dimethicone, Dimethiconol, Polyquaternium-37; Schwarzkopf, Schauma: Trisiloxane, Dimethicone, Phenyl Trimethicone, Dimethiconol, Polyquaternium-16, Cetyl PEG/PPG-10/1 Dimethicone; Balea: Dimethicone; Guhl: Polyquaternium-11; Herbal Essence: Amodimethicone, Quaternium-80; Neqi: Polysilicone-29, Silicone Quaternium-18). 3) Weiterer Mangel: Wirkversprechen vom Anbieter nicht durch produktspezifische Studie ausreichend belegt („Amino acids softens hair, Vitamin F reduces breakage; Protected & smoothed hair after the 1st use: 86 % found hair was softer from the first application (consumer test of 22 people); after 21 days 86 % found that their hair was visibly more beautiful (consumer test of 22 people)“). 4) Benzylalkohol deklariert, aber im Labor nicht nachgewiesen. Gehalte von Duftstoffen können unter anderem je nach Alter und Zusammensetzung des Produkts schwanken. Benzylalkohol-Allergiker sollten das Produkt vorsichtshalber nicht verwenden. 5) Citral deklariert, aber im Labor nicht nachgewiesen. Gehalte von Duftstoffen können unter anderem je nach Alter und Zusammensetzung des Produkts schwanken. Citral-Allergiker sollten das Produkt vorsichtshalber nicht verwenden. 6) Laut Anbieter wird ab Mai das Produkt mit geändertem Design und neuer Pumpe unter der neuen GTIN 4066447919400 erhältlich sein. 7) Laut Hersteller ist Guhl seit August 2025 als gesamte Marke PETA vegan und tierversuchsfrei zertifiziert, auf dem Produkt fließe das Logo mit vegan-Auslobung seit März ein. Es handle sich aber um dieselbe Rezeptur.
 

Cereulid in Anfangsmilch

 
Abkürzungen: MHD = Mindesthaltbarkeitsdatum.
Anmerkungen: 1) Laut Anbieter gab es eine Layoutänderung, das Produkt sei unter der neuen GTIN
4067796171846 erhältlich.
 

Babybäder

 
Das Baby Intensiv Bad & Shampoo und das Baby Gute Nacht Bad Sensitiv von Penaten sowie das Baby Bad Sensitiv von Bübchen enthalten verschiedene PEG/PEG-Derivate. Im Vorgängertest im April 2023 wurden solche Produkte um eine Note abgewertet, auch das Baby Gute Nacht Bad Sensitiv. Öko-Test könnte zwar argumentieren, man halte PEG/PEG-Derivate in Babybädern inzwischen für unproblematisch. Aber dann müsste man erklären, warum Stoffe, die gerade die dünne Babyhaut durchlässiger für Schadstoffe machen können, in Babybädern nicht abgewertet werden, wohl aber in Leave-in-Sprühconditionern oder auch in Haargelen in der März-Ausgabe. Auf die Begründung waren wir gespannt. Aber wie üblich hat Öko-Test auf unsere Anfrage nicht geantwortet.
 
* Laut Deklaration bzw. Hersteller und/oder Anbieter.
** Duftstoff Geraniol deklariert, aber im Labor gemessener Wert unter Deklarationsgrenze von 100 mg/kg. Gehalte von Duftstoffen können unter anderem je nach Alter und Zusammensetzung des Produkts schwanken. Geraniolallergiker sollten das Produkt vorsichtshalber nicht verwenden.
Fett gedruckt sind Mängel.
Anmerkungen: 1) Weiterer Mangel: Werbung mit „Hypoallergener Formel“. 2) Weiterer Mangel: Limonen nicht deklariert, aber im Labor über Deklarationsgrenze von 100 mg/kg nachgewiesen. Limonen-Allergiker sollten das Produkt vorsichtshalber nicht verwenden. Laut Anbieter ist der Duftstoff Limonen mittlerweile in der Inhaltsstoffliste auf der Verpackung aufgeführt. 3) Weiterer Mangel: Auslobung, die eine unnötig häufige Anwendung nahelegt (hier: Babydream: „ein Einschlafritual“; Burt‘s Bees: „for everyday use“; Childs Farm: „unsere Gute-Nacht-Routine“; Elkos: „für die tägliche, schonende Reinigung“; Hipp: „Ergänzung für das Einschlafritual“; Penaten Baby Gute Nacht Bad: „eine Routine mit Penaten...“; Weleda: „für die Abendroutine“). 4) Weiterer Mangel: eine Auslobung zur Verwendung ab dem/den ersten Lebenstag(en) (hier: Hipp: „ab dem 1. Lebenstag“; Weleda: „ab den ersten Lebenstagen“).
 

Ostereierfarben

Fünf der sieben Produkte werden abgewertet, weil sie einen oder mehrere der Azofarbstoffe Tartrazin (E 102), Gelborange S (E 110), Azorubin (E 122) und Cochenillerot A (E 124) sowie den synthetischen Farbstoff Chinolingelb (E 104) enthalten. Lebensmittel mit solchen Farbstoffen müssen den Hinweis „Kann Aktivität und Aufmerksamkeit bei Kindern beeinträchtigen“ tragen. Ostereierfarben müssen nicht gekennzeichnet werden, da sie eigentlich nur die Schale färben sollten. Doch Öko Test hat festgestellt, dass die bedenklichen Farbstoffe von drei der fünf Produkte durch die Schale dringen. Abgewertet werden wegen der Farbstoffe aber alle fünf Produkte. Begründung: „Da bekanntermaßen kein Ei dem anderen gleicht, lässt sich nicht ausschließen, dass auch im Hausgebrauch geringe Mengen der Farbstoffe ins Ei gelangen und von Kindern verzehrt werden.“ Das heißt für uns: Entweder taugt der Test nichts oder die Farben von zwei Produkten dringen tatsächlich nicht durch die Schale. Damit hätten sie nicht abgewertet werden dürfen und das Testergebnis Inhaltsstoffe der beiden wäre falsch.
 
Fett gedruckt sind Mängel.
Anmerkungen: 1) Weiterer Mangel: keine Angabe auf der Verpackung, wie viele Eier gefärbt werden können. 2) Weiterer Mangel: unnötiges Plastikzubehör mit verzichtbarem Zusatznutzen. 3) Weiterer Mangel: PVC/PVDC/chlorierte Verbindungen im Blister. 4) In den Verpackungen für den Praxistest waren alle Farbbeutel mit gelbem Pigment verschmutzt. 5) Laut Anbieter wurde der Artikel abgelöst. Das neue Produkt Heitmann Bunte Farbpower sei seit Februar im Handel zu finden.
 

Handspülmittel

 
* Laut Deklaration beziehungsweise Hersteller, Inverkehrbringer und/oder Anbieter.
** Citral deklariert, aber im Labor gemessener Wert unter Deklarationsgrenze von 100 mg/kg. Gehalte von Duftstoffen können unter anderem je nach Alter und Zusammensetzung des Produkts schwanken. Citralallergiker sollten das Produkt vorsichtshalber nicht verwenden.
Fett gedruckt sind Mängel.
Abkürzungen: SDBS = Natriumdodecylbenzolsulfonat, AOS = Natrium C14 16 Olefin Sulfonat, MIT = Methylisothiazolinon, BIT = Benzisothiazolinon.
Anmerkungen: 1) Weiterer Mangel: vollständiges Verzeichnis der Inhaltsstoffe nach INCI Nomenklatur auf der Website, die auf dem Produkt angegeben ist, nicht oder nur schwer auffindbar (laut Detergenzien Verordnung 648/2004); sofern nicht auffindbar von Hersteller zur Verfügung gestellt. 2) Weiterer Mangel: fehlender UFI Code auf der Verpackung trotz eines GHS Piktogramms. 3) Weiterer Mangel: ein und/oder beide Hinweise zum sparsamen Einsatz der Produkte auf Verpackung unzureichend oder fehlen (hier: Fairy, Ja, Palmolive, Pril, Frosch, Ecover, Fit, Blik, Denk mit, Everdrop, Sonett, Bioclean, Blink, Power Force: a) und ); Respekt, AlmaWin, Power Force Eco: a)). 4) Weiterer Mangel: ein nicht deklarierter allergener Duftstoff, mit einem gemessenen Gehalt oberhalb der Deklarationsgrenze von 100 mg/kg (hier: Frosch: Limonene). 5) Weiterer Mangel: unvollständige Dosieranleitung (hier: Bioclean: kein Bezugsvolumen; Almawin: „ein Spritzer genügt, bei starker Verschmutzung konzentrierter anwenden“). 6) Laut Produktdatenblatt Methyl und Benzisothiazolinone deklariert, aber im Labor nicht nachgewiesen. Isothiazolinon Allergiker sollten das Produkt vorsichtshalber nicht verwenden. 7) Laut Anbieter ist die Rezeptur vegan, aufgrund von Informationen der Lieferanten könne dies jedoch nicht immer garantiert werden. 8) Laut Anbieter ist das Produkt seit Februar 2026 mit neuem Verpackungslayout im Handel. 9) Laut Anbieter wird das Produkt inzwischen von einem anderen Lieferanten hergestellt. 10) Laut Anbieter wird das Produkt zukünftig von einem anderen Hersteller im Handel sein, Restbestände werden noch verkauft. 11) Laut Anbieter ist das Produkt ab April 2026 mit veränderter Rezeptur erhältlich, das veränderte Produkt sei an dem Störer „neu“ erkennbar. 12) Allergener Duftstoff deklariert, aber im Labor nicht nachgewiesen (hier: Saubermax: Citral; Pril: Limonene). Gehalte von Duftstoffen können unter anderem je nach Alter und Zusammensetzung des Produkts schwanken. Duftstoff Allergiker sollten das Produkt vorsichtshalber nicht verwenden.